Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Klosterfelder Hauptstraße 37", Gemarkung Klosterfelde - Aufstellungsbeschluss   

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30
Raum: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz
Ort: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0148 Bebauungsplan "Klosterfelder Hauptstraße 37", Gemarkung Klosterfelde - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA31
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.06.2020
Aktenzeichen:K 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   HA_Hauptamt

Herr Hintze gibt zu bedenken, dass derzeit zahlreiche B-Pläne aufgestellt werden und entsprechend ausreichend Plätze in Kita und Schule geschaffen werden müssen. Im FNP ist dieses Areal als Gewerbefläche ausgewiesen. Sollte einer überwiegenden Wohnbebauung stattgegeben werden kann aufgrund der hohen Verdichtung die Gefahr einer Überfrachtung drohen. Herr Hintze stellt einen Antrag auf Zurückstellung.

Herr Seefeldt informiert, dass der Ortsbeirat Klosterfelde an einer Entwicklung des Areals interessiert ist, zumal das Gebiet an der Entwicklungsachse liegt und aufgrund der Größe keine Überfrachtung zu erwarten ist. In der Vergangenheit wurde dieses Areal nur gewerblich genutzt und nachdem das Gewerbe aufgegeben wurde liegt es bereits viele Jahre brach und könnte für benötigten Wohnraum genutzt werden.

Frau Hoyer möchte diesem Vorhaben nicht entgegenstehen und fragt, mit wie vielen Menschen zu rechnen wäre.

Der Bürgermeister erinnert erneut daran, dass es sich lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handelt und gegenwärtig nicht vorhersehbar ist, wie viele Wohneinheiten gebaut werden. Der Vorhabenträger möchte ein durchmischtes Gebiet entwickeln (Kleingewerbe, nichtstörendes Gewerbe und Wohnen).

 

Es folgt eine rege Diskussion. Die Erschließung des Gebietes über eine Zufahrt wird kritisch gesehen. Sofern eine zusätzliche Erschließung des Areals nördlich über die Gartenstraße bzw. südlich über die Stolzenhagener Straße nicht möglich sein sollte der Vorhabenträger dazu verpflichtet werden eine entsprechende Signalanlage zu errichten. Zudem herrscht weiterhin Unverständnis, dass keine ungefähren Angaben zum zu erwartenden Zuwachs gegeben werden kann. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Gebiet für eine Wohnbebauung kritisch zu sehen ist, da in der Umgebung einige Windkraftanlagen stehen und erheblichen Folgekosten zu erwarten sind. Herr Gesch erinnert daran, dass im Planverfahren die genannten Probleme aufgegriffen, behandelt und gelöst werden und im Aufstellungsbeschluss nur die Planungsziele formuliert werden.

 

Herr Krajewski stellt einen Antrag auf 1. Lesung.

 

Abstimmungsergebnis (Zurückstellung):

Zustimmung: 5 (Hr. Hintze)

Ablehnung:  14

Enthaltung:  6

Somit ist der Antrag auf Zurückstellung der Beschlussvorlage abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis (1. Lesung):

Zustimmung: 11 (Hr. Hintze)

Ablehnung:  12

Enthaltung:  0

Somit ist der Antrag auf 1. Lesung abgelehnt.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klosterfelder Hauptstraße 37“ für die Flurstücke 140,141, 144, 145, 149, 263, 264, 265, 334, 336, 419, 420 (Teilfläche), 421 und 423 (siehe Anlagen) der Flur 7 in der Gemarkung Klosterfelde,
  2. die Ziele der Raumordnung und Landesplanung abzufragen,
  3. den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
  4. Vorbereitung der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  14

Ablehnung:  8 (Hintze)

Enthaltung:  3