Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan - Bahnhof Schönwalde- West" Gemarkung Schönwalde, Flur 11, Gemeinde Wandlitz -Aufstellungsbeschluss-  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 18
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0153 Bebauungsplan - Bahnhof Schönwalde- West" Gemarkung Schönwalde, Flur 11, Gemeinde Wandlitz -Aufstellungsbeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA32
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:Sw 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    K_Kämmerei
   TB_Tiefbau
   HA_Hauptamt
   Bgm

Es wird sich darauf verständigt, die Empfehlung des A2 zu übernehmen, die da lautet: „Der Name des FNP ist „Bahnhof Schönwalde West“.

 


Beschluss: (geänderter Beschluss)

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Birkenstraße- Bahnhof Schönwalde- West“ in der Gemarkung Schönwalde, Flur 11, Flurstücke 69, 70 und 283 sowie die Flurstücke 67, 355, 469 und 471 (teilweise) mit einer Gesamtfläche von ca. 1,2 ha. (Geltungsbereich sh. Anlage)

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  1. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Umfeldes am zukünftigen Bahnhof Schönwalde- West,
  2. Schaffung von Planungs- und Baurecht,
  3. Klärung der erforderlichen Erschließung einschließlich P & R sowie B & R,
  4. Ermittlung der Eingriffe in den Naturhaushalt und Klärung der Ausgleichsmaßnahmen.

 

Bei der gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist eine landesplanerische Anfrage zu stellen.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen. Der städtebauliche Vertrag wird u.a. auch zum Inhalt haben, dass im Hinblick auf die durch den Vorhabenträger zu übernehmenden Erschließungskosten und mögliche für die Gemeinde entstehende Folgekosten entsprechende Verträge mit der Gemeinde abgeschlossen werden.

 

Der Flurkartenauszug mit der Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage). Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1