Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag der Fraktion AfD - Natur-/Umwelt-/Klimaschutz und Schutz der Menschen vor Schädigungen durch Windkraftanlagen im Bereich Prenden; Verhinderung der geplanten Aufstellung von überdimensionalen Windkraftanlagen im Nahbereich von Prenden ("Windeignungsgebiet" 44)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
TOP: Ö 10
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0170 Antrag der Fraktion AfD - Natur-/Umwelt-/Klimaschutz und Schutz der Menschen vor Schädigungen durch Windkraftanlagen im Bereich Prenden; Verhinderung der geplanten Aufstellung von überdimensionalen Windkraftanlagen im Nahbereich von Prenden ("Windeignungsgebiet" 44)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion AfD
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:HB AL
    Bgm

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beauftragt den Bürgermeister unverzüglich Verbindung zum Bürgermeister der Gemeinde Biesenthal aufzunehmen, um mit diesem gemeinsam gegen die Einrichtung der betreffenden Anlagen einzutreten und diesen Teil des Regionalplanes Barnim-Uckermark zu verhindern. Es sollen bereits jetzt alle am Genehmigungsverfahren Beteiligten davon überzeugt werden, auf ihr Vorhaben zu verzichten bzw. die Genehmigung(en) zu versagen.

 

Zugleich beauftragt die Gemeindevertretung Wandlitz ihren Vorsitzenden, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt etc. –A6- und ggf. hinzutretenden Experten, mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Biesenthal Verbindung aufzunehmen um mit der dortigen Gemeindevertretung gemeinsam gegen die Errichtung der betreffenden Anlage einzutreten und diesen Teil des Regionalplanes Barnim-Uckermark zu verhindern.

 

Es sollen bereits jetzt alle am Genehmigungsverfahren Beteiligten davon überzeugt werden, auf ihr Vorhaben zu verzichten bzw. die Genehmigung(en) zu versagen.

 

Es kann nicht „sehenden Auges“ tatenlos abgewartet werden, bis mangels vorherigen Widerstandes eine Genehmigung vorliegt, gegen die wir dann ggf. mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht vorgehen müssten.

 

Hier gibt es nicht „auszusitzen“, hier gilt das Gebot des Handelns.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 

Ablehnung: 

Enthaltung: