Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bohnebuck weist darauf hin, dass vorgesehen war, den Erbbaurechtsvertrag bis zum Ende des Jahres den Gremien vorzulegen. Herr Borchert verweist auf eine nicht öffentliche Beschlussvorlage. Herr Woehrlin fragt an, warum hier ein Bebauungsplan überhaupt erforderlich ist. Herr Borchert antwortet, dass sich der Bereich z.T. im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet befindet. Ferner ist eine Kostenteilungsvereinbarung geplant. Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss entgegen der Vorlage finanzielle Auswirkungen haben wird. Ferner ist in der vierten Zeile das erste „im“ zu streichen. Herr U. Liebehenschel bittet um entsprechende Änderung der Beschlussvorlage.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchstraße 11“ für die Flurstücke 2608 und 2609 in der Flur 6 der Gemarkung Wandlitz (siehe Anlage 1).
2. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen.
3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und der Vorhabenträgerin zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Die Flurkarte (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 (Hr. Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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