Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Heinrich-Heine- Ring", Gemarkung Basdorf, Flur 4 (Geltungsbereich siehe Anlage) - Aufstellungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 11
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:07
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0143 Bebauungsplan "Heinrich-Heine- Ring", Gemarkung Basdorf, Flur 4 (Geltungsbereich siehe Anlage)
- Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA33
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.06.2020
Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   K_Kämmerei

Herr P. Liebehenschel führt aus, dass sich der Ortsbeirat Basdorf für eine Reduzierung der Bebauungsdichte ausgesprochen hat. Herr Borchert gibt zu bedenken, dass eine Bebauung nach § 34 BauGB schon jetzt möglich wäre. Eine Reduzierung der baulichen Nutzung unter Art und Maß der Umgebungsbebauung ist problematisch. Herr Woehrlin fragt an, ob der gesamte Bebauungsplan von dem Vorhabenträger (Flurstück 1100) finanziert wird. Herr Borchert antwortet, dass sich Flächen weiterer Beteiligter/Investoren im geplanten Geltungsbereich befinden. In diesem Gebiet besteht in einigen Punkten dringender Regelungsbedarf (u.a. problematische Verkehrssituation, Parkplätze), sodass der Geltungsbereich dementsprechend gewählt wurde. Herr Rosenfeld führt aus, dass in der Vorlage keine finanziellen Aufwendungen benannt sind. Herr Borchert antwortet, dass diese aufgrund der ausstehenden Kostenteilungsvereinbarung noch nicht beziffert werden konnten.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heinrich-Heine-Ring“ für das Areal der Gemarkung Basdorf in der Flur 4. Die beigefügte Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0