Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“ zum Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 5, Flurstück 2149.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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