Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Festlegung von Grundsätzen für Stellenausschreibungen  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 24
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0111 Festlegung von Grundsätzen für Stellenausschreibungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA
Der Bürgermeister
Federführend:HA_Hauptamt   

 


Beschluss:

In Wahrnehmung ihrer Zuständigkeit nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Brandenburgische Kommunalverfassung beschließt die Gemeindevertretung Wandlitz, dass Stellen grundsätzlich unbefristet ausgeschrieben werden. Ausgenommen sind Befristungen, wenn sie durch einen sachlichen Grund nach § 14, Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes- TzBfG und Befristungen nach § 14 Abs. 3 TzBfG gerechtfertigt sind.

Ausgenommen sind auch Befristungen nach § 14 Abs. 2, wenn Stellen ausgeschrieben werden, für die eine Evaluierung der Stelleninhalte geboten oder notwendig ist oder bei denen der vorübergehende betriebliche Bedarf nicht mit hinreichender Sicherheit beschrieben werden kann, insbesondere wenn die Befristungsprognose schwer voraussehbar ist oder von nicht prognostizierbaren künftigen Ereignissen abhängt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  8

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0