Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Entwurf Flächennutzungsplan/Landschaftsplan der Gemeinde Wandlitz -erneuter Auslegungsbeschluss-  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV
TOP: Ö 9
Gremium: A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:00
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0123 Entwurf Flächennutzungsplan/Landschaftsplan der Gemeinde Wandlitz
-erneuter Auslegungsbeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA3
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 06.05.2020
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    HB_Hochbau
   TB_Strassenverwaltung
   TB_Tiefbau
   HB_TIM
   Bgm

Herr Gesch erläutert das Ziel dieser BV, dass zum Dezember 2020 der Flächennutzungsplan festgelegt wird. Er bedarf im Weiteren einer permanenten Anpassung. Ein aktueller FNP ist immer die Voraussetzung für die jeweiligen Bebauungspläne.

Frau Bohnebuck bemängelt, dass keine Ausgleichflächen im FNP ausgewiesen sind.

Herr Gesch betont, dass ausgewiesene Ausgleichflächen des rechtlichen Zugriffs der Gemeinde bedürfen und derzeit im Sachgebiet Liegenschaften entsprechende gemeindeeigene Flächen, vorrangig in Außenbereichen geprüft werden.

Herr Striegler bemängelt die im FNP eingetragene Formulierung „Wohnbauflächen mit hohem Grünanteil“ und fordert deutlichere Umsetzungsbeschreibungen für potentielle Erwerber. Er resümiert, dass der FNP immer nur eine aktuelle Bestandswiedergabe und weniger eine Planungsgrundlage für zukünftige Bauvorhaben darstellt.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. dass der vorliegende überarbeitete Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie Landschaftsplan gebilligt wird.

 

2. dass die Gemeindevertretung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

 

3. Es wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1