Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Entschädigungssatzung der Gemeinde Wandlitz  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0109 Entschädigungssatzung der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA13
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 10.02.2020
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm

Frau Bohnebuck stellt die Frage nach dem Prozedere, wenn jemand vor Ablauf der Legislatur sein Mandat niederlegt.

 

Herr Martin erklärt, dass dieser Fall in der neuen Satzung geregelt sei. Ein PC kann laut AfA nach 36 Monaten abgeschrieben werden. Wird die Erklärung zur Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit später als 36 Monate vor Ende der jeweiligen Legislaturperiode abgegeben, wird der Zuschuss um 1/36 je Monat gekürzt.

 

Die zweite Änderung wird in § 9 Reisekostenvergütung vorgenommen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage befindliche Entschädigungssatzung der Gemeinde Wandlitz.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  8

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0