Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Wahl des Vorsitzenden des Hauptausschusses und seines Stellvertreters  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-A1/2019-0023 Wahl des Vorsitzenden des Hauptausschusses und seines Stellvertreters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:HA13
Der Bürgermeister
HA13
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm

Herr Krajewski fragt die Anwesenden, wer sich für den Wahlausschuss zur Verfügung stellt. Es melden sich Frau Bierwirth, Frau Bohnebuck und Herr Berlin. Dieser übernimmt auch den Vorsitz.

 

Herr Martin erläutert kurz, wieso es sich heute um eine konstituierende Sitzung handelt.

 

Es werden Herr Borchert und Herr Krajewski für das Amt des Vorsitzenden vorgeschlagen.

Im ersten Wahlgang entfallen auf Herrn Borchert 5 Stimmen. Herr Krajewski erhält 3 Stimmen.

 

Damit ist Herr Borchert als Vorsitzender des Hauptausschusses gewählt. Er nimmt die Wahl an.

 

Die Herren Berlin und Krajewski stellen sich zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Herr Berlin verlässt den Wahlausschuss. An seiner statt übernimmt Frau Landmann die Position im Wahlausschuss. Frau Bohnebuck übernimmt den Vorsitz.

 

Im ersten Wahlgang entfallen jeweils 4 Stimmen auf Herrn Berlin und auf Herrn Krajewski. Herr Krajewski zieht sein Mandat zurück.

 

Herr Berlin stellt den Antrag auf die Wahl eines zweiten Stellvertreter. Darüber wird mit 7 Ja Stimmen und einer Enthaltung abgestimmt. Danach findet die Wahl des zweiten Stellvertreters statt.

 

Hierbei wird Herr Krajewski in einer Einzelwahl mit 8 Ja Stimmen gewählt.

Er nimmt die Wahl an und ist somit als 2. Stellvertreter gewählt.

 

Danach findet die Wahl des ersten Stellvertreters statt.

 

Für Herrn Berlin findet der zweite Wahlgang statt, weil er im ersten Wahlgang nicht die Mehrheit der Stimmen erhalten hat.

Er erhält  5 Ja Stimmen und 3 Nein-Stimmen.

Herr Berlin nimmt die Wahl an und ist somit als 1. Stellvertreter gewählt.  

 


Beschluss:

1 Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte gem. § 40 BbgKVerf. Herrn Borchert als Vorsitzenden des Hauptausschusses.

 

2. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte gem. § 40 BbgKVerf. Herrn Berlin als ersten und Herrn Krajewski als zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses.