Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Übernahme der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Gemeinde Wandlitz, Gründung des Zweckverbandes "Zweckverband Region Finowkanal" und Abschluss der Grundsatzvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals   

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 21
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:40
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2019-0052 Übernahme der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Gemeinde Wandlitz, Gründung des Zweckverbandes "Zweckverband Region Finowkanal" und Abschluss der Grundsatzvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt

 


Beschluss:

1. Zu den Aufgaben der Gemeinde Wandlitz gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde Wandlitz übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.

2. Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Region Finowkanal“ und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Region Finowkanal“ und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1.

4. Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des

§ 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.

5. Die Gemeindevertretung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten Zweckverband Region Finowkanal, vertreten durch seine  Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Die Bürgermeisterin wird für die Gemeinde Wandlitz in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.

 6. Die Bürgermeisterin wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  16 (Hintze)

Ablehnung:  2

Enthaltung:  8