Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle" Flur 12, Gemarkung Schönwalde (Geltungsbereich siehe Anlage)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
TOP: Ö 8
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:56
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2019-0065 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle" Flur 12, Gemarkung Schönwalde (Geltungsbereich siehe Anlage)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA3
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    HB_Hochbau

Frau Bohnebuck teilt mit, dass Schönwalde begrüßt, dass das Gelände entwickelt wird. Es gab dort in der Vergangenheit wiederholt Müllablagerung.

Verkehrsrechtliche Erschließung muss gesichert werden. Im Erschließungsvertrag soll darauf geachtet werden.

Herr Frank erfragt, ob die Zugänglichkeit der Seen erhalten bleibt?

Herr Hintze bittet um Korrektur der ersten Seite: nicht 2017, sondern 21.07.2016 ist richtig

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Schloss und Park Dammsmühle"

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

1.  Instandsetzung des Schlosses Dammsmühle und Nutzung als Restaurant, Bibliothek und für Beherbergung.

2.   Instandsetzung der denkmalgeschützten Parkanlage.

3.  Errichtung von Bauten für eine Freizeit- und Erholungsanlage auf dem Gelände des ehemaligen Küchengartens mit Wellnessgebäude – Spa, Dreiseithof mit Gastronomie, Hofladen, Hotel, Cottages.

4.   Errichtung einer Stellplatzanlage außerhalb der Parkanlage auf einem ehemaligen Technikstützpunkt an der Gewerbestraße.

5.   Nutzung des ehemaligen Technikstützpunktes im Südosten für Hotellogistik.

Die geplante Kapazität für Beherbung beträgt 300 Bettenplätzen.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, mit dem Antragsteller Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu führen und diesen Abschluss vorzubereiten.

Bei der zuständigen Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist eine landesplanerische Anfrage zu stellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  4 (Hintze)

Ablehnung:  Enthaltung: