Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
TOP: Ö 5
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Datum: Mi, 13.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:56
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

Zu Punkt 11:

 

Familie Taubert aus Prenden ist anwesend. Sie hat sich an Herrn Bury gewandt. In 2011 ist die Familie nach Prenden gezogen, die Lärmbelästigung war zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden. Frau Taubert ist im Gesundheitswesen tätig. Vor drei Jahren gab es ein Gespräch mit der Vorarbeiterin vom Golfplatz, in dem erfragt wurde, ob es ein Problem ist, wenn am Sonntag mal ein Turnier stattfindet. Auf Anfragen erhielt die Familie die Information, dass das Gewerbe gemeldet ist, es wurde anfangs gesagt, dass es eine Ausnahmegenehmigung gibt. Dann wurde dies wieder verneint. Es geht nicht um den Lärm des Golfplatzes, sondern um den Lärm der Fahrzeuge, die auf dem Betriebshof bewegt werden. Es stellt sich die Frage, ob eine Betriebserlaubnis vorhanden ist.

Herr Hintze hat Unterlagen zugeschickt bekommen. Zuständigkeiten sind festzustellen. Letztendlich ist festgehalten worden, dass nicht das LUGV Schwedt, sondern das Gewerbeamt der Gemeinde zuständig ist. Daher erfolgt der Vorschlag von Herrn Hintze: die Schiedsstelle einzubinden. Auch ein Lärmprotokoll sollte eingereicht werden. Betroffene Bürger sollten beteiligt werden. Herr Wolter bietet an, ein Lärmmessgerät zur Verfügung zu stellen, dann könne die Familie Werte ermitteln. Der Bebauungsplan soll sich laut Herrn Auge geändert haben. Seitens des Golfplatzes sei der Bau einer Halle in Aussicht gestellt worden, das wäre in Ordnung. Vielleicht wird eine Möglichkeit zum Lärmschutz der startenden Fahrzeuge gefunden.

Die Rechtsschutzversicherung der Familie hat mitgeteilt, dass sie das Verfahren nicht führen wird.

Frau Paulikat erklärt den Sachstand zum Vor-Ort-Termin mit dem Landesamt für Arbeitsschutz. Dieses hat festgestellt, dass der Golfplatz als Sport- und Freizeiteinrichtung unter die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot fällt. Somit sind Arbeiten auch am Sonn- und Feiertag notwendig und nicht zu beanstanden. Aus ordnungsrechtlicher Sicht gibt es keine Möglichkeit zum Eingreifen.

Auch Herr Schubert wohnt in Prenden und möchte für den Golfplatz sprechen. Der Golfplatz existiert seit 25 Jahren, ist ein großer Arbeitgeber. Wer in die Nähe eines Gewerbegebietes zieht, sollte sich vorab mit dem Umfeld befassen.