Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wanditz  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:06
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2019-0041 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wanditz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm

Herr Woehrlin fragt, warum die Grundstücke neben der Jugendherberge nicht im Geltungsbereich liegen. Herr Woehrlin äußert sein Unverständnis darüber, dass dieser Teilbereich nicht Bestandteil ist (Flur 4, Flurstücke 1205 und 1203). Frau Bornkessel erklärt, dass nur der östliche Bereich entlang der L100 im Geltungsbereich des B-Planes „L100 Wandlitzsee“ und somit im Geltungsbereich der Veränderungssperre liegt. Dieser wurde auch schon erweitert. Frau Bohnebuck wünscht, dass geprüft wird ob in dem genannten Bereich ein separater B-Plan aufgestellt werden könnte (z.B. südl. der Jugendherberge, Ende der Bebauung Langer Grund).

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee“.

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die in der Anlage befindliche Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0