Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Woehrlin fragt, warum die Grundstücke neben der Jugendherberge nicht im Geltungsbereich liegen. Herr Woehrlin äußert sein Unverständnis darüber, dass dieser Teilbereich nicht Bestandteil ist (Flur 4, Flurstücke 1205 und 1203). Frau Bornkessel erklärt, dass nur der östliche Bereich entlang der L100 im Geltungsbereich des B-Planes „L100 Wandlitzsee“ und somit im Geltungsbereich der Veränderungssperre liegt. Dieser wurde auch schon erweitert. Frau Bohnebuck wünscht, dass geprüft wird ob in dem genannten Bereich ein separater B-Plan aufgestellt werden könnte (z.B. südl. der Jugendherberge, Ende der Bebauung Langer Grund).
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee“.
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Anlage befindliche Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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