Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Herstellung eines Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L 100 mit folgenden Maßgaben: 1. (1) Die Herstellung erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,50 m auf der Westseite der L 100 ab Höhe „Kleiner Lottschesee“ im Bereich der Gemarkung Klosterfelde bis Ortseingang Zerpenschleuse. (2) Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Radweges, der notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie der erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen. (3) Der Landesbetrieb überträgt die Straßenbaulast an dem Teil der Landesstraße, auf den sich der zukünftige Radweg erstreckt, für die Planung und den Neubau des Radweges auf die Gemeinde als „Sonderbaulast“. (4) Mit der Verkehrsfreigabe des Radweges wird die Baulast für den Radweg an das Land rückübertragen. (5) Die Kosten werden bei der genannten Konstellation wie folgt geteilt: Das Land Brandenburg trägt die Baukosten für den außerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 1.340.000 €) sowie einen Planungskostenanteil von 10% der auf das Land entfallenden Baukosten (voraussichtlich 134.000 €). Die Gemeinde Wandlitz trägt die Baukosten für den innerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 20.000 €) sowie die übrigen Planungskosten (voraussichtlich 122.000 €). 2. Die Grundlage der weiteren Planung ist der vorliegende Planungsstand „Vorentwurf“ vom 17.08.2018 des Büros L + S Beratende Ingenieure GmbH, Eduard-Maurer-Straße 13 in 16761 Hennigsdorf. Eine Übersichtskarte sowie der maßgebliche Regelquerschnitt sind als Anlagen beigefügt. Die einzelnen Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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