Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Akzeptable Bezahlung der Reinigungskräfte, die für die Gemeinde tätig sind  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
TOP: Ö 14
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70
BV-GV/2019-0072 Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Akzeptable Bezahlung der Reinigungskräfte, die für die Gemeinde tätig sind
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fraktion DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
Fraktion DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:HB AL
    HB_TIM
   Bgm
   K_Kämmerei

Der Einreicher wird gebeten, die Beschlussvorlage zu erläutern.

Es geht insbesondere darum, dass Beachtung finden muss, dass die Alterssicherung gegeben sein muss.

In der Gemeinde ist eine Firma angestellt, die die Reinigung in den kommunalen Objeken durchführt.  Es ist die Absicht, dass die Firmen, die für die Gemeinde tätig sind, entsprechend entlohnen sollen, es muss allerdings auch kontrolliert werden, dass die Arbeit ordentlich ausgeführt werden. Insbesondere im Bauhofbereich sind dort Mängel in den Arbeiten der Mitarbeiter des Bauhofes zu verzeichnen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung der verschiedenen Varianten, wie in der Beschlussvorlage vorgesehen, durchzuführen.

 

 


Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.

 

a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt.

b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten.

c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.

 

2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.

 

5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0