Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Borchert spricht sich für die Befreiung aus. Die Bebauung bestand bereits vor Inkrafttreten des Bebauungsplans. Dies ist zu berücksichtigen. Ferner wurde eine Strafzahlung geleistet. Herr Rosenfeld kritisiert, dass die Zahlung nicht in der Begründung des Beschlusses erwähnt wurde. Es wird vorgeschlagen, Var. a mit folgender Ergänzung zu beschließen: „Wegen der besonderen Bestandssituation kann die Befreiung nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wandlitzsee Nord II", 1. Änderung, herangezogen werden.“
Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt: a) Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der GRZ I und II und der Überschreitung der Gebäudekante gemäß den Antragsunterlagen im Bestand nur für das Grundstück Flur 6, Flurstücke 630 und 2082 zu zustimmen. oder b) Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der GRZ I und II sowie der Gebäudekante gemäß den Antragsunterlagen im Bestand nur für das Grundstück Flur 6, Flurstücke 630 und 2082 nicht zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis (Var. A mit Ergänzung): Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3 (Hintze)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||