Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Frau Göllner leitet in die Beschlussvorlage ein. Sie informiert über die Notwendigkeit der Satzung (am Beispiel der Sichtschutzzäune). Die bestehenden Einfriedungen genießen ab Rechtskraft der Satzung Bestandsschutz. Bei Änderungen und Neubau von Einfriedungen ist die Einfriedungssatzung dann anwendbar. Herr Vielberg vom Stadtplanungsbüro (BSM) stellt die Satzung genauer vor (Präsentation). Ausdrücklich werden noch einmal der Erhalt des Ortsbildes, das Gesamtbild des alten Dorfes sowie der Erhalt und die Pflege des Dorfcharakters benannt. Eine rege Diskussion findet unter den Mitgliedern des Ortsbeirates statt. In der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Zeitraum der Offenlage wird im Amtsblatt veröffentlicht) können sich die Bürger/innen ein Monat über den Satzungsinhalt informieren
Beschluss: Der Ortsbeirat Basdorf bestätigt den Satzungstext der örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung von Einfriedungen mit Begründung in der vorliegenden Fassung (Stand: 27.06.2019).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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