Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Widmung der Bogenseestraße im Ortsteil Lanke  

 
 
Sitzung des Hauptauschusses
TOP: Ö 20
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mo, 26.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2019-0028 Widmung der Bogenseestraße im Ortsteil Lanke
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA24
Die Bürgermeisterin
Federführend:TB_Strassenverwaltung Beteiligt:HB AL
    K_Liegenschaften

Frau Bohnebuck versteht nicht, warum die Straße nicht bereits gewidmet ist. Sie wurde bis jetzt öffentlich genutzt.

 

Frau Braune äußert Unverständnis, warum eine Privatstraße gewidmet wird.

 

Herr Gesch erwidert, dass die Straße nicht öffentlich ist. Es handelt sich um eine Privatstraße des Landes Berlin. Dort fährt auch der Schulbus. Um eine rechtliche klar definierte Sachlage zu schaffen, soll die Straße nun gewidmet werden.

 

Frau Bohnebuck äußert, dass dann viele Straßen nicht mehr öffentlich wären.

 

Herr Borchert bittet um Beantwortung der Fragen aus dem A2 bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung.

 


 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt

 

  • die Widmung der „Bogenseestraße“ zwischen der Wandlitzer Straße (L 29) und der Siedlung Bogensee auf den Flurstücken 29, 30, 31 und 32 der Flur 2 und den Flurstücken 17 und 18 der Flur 3 in der Gemarkung Lanke (jeweils teilweise) gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen
  • die Bürgermeisterin zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 

Ablehnung: 

Enthaltung: