Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zum grundhaften Ausbau der Schönerlinder Dorfstraße. Die hierzu abzuschließende Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen soll Folgendes beinhalten:
- Die Maßnahme schließt den Neubau der Gehwege im Abschnitt der Landesstraße L 305 beidseitig (von der Einmündung der Berliner Allee bis zum Haus-Nr. 32) und im kommunalen Teil einseitig (von der Einmündung Mühlenbecker Straße bis zum Haus-Nr. 21) ein.
- Das bereits mit der Gehwegplanung beauftragte Büro Hübner Ingenieure GmbH aus Bernau wird mit der Planung der noch erforderlichen Leistungsteile Regenentwässerung und Fahrbahnerneuerung nachbeauftragt.
- Gegenstand der Vereinbarung kann die Übernahme der Auftraggeberschaft durch das Bauamt der Gemeinde Wandlitz für das Gesamtbauvorhaben sein.