Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze äußert sich kritisch. Seitens der Verwaltung wird erläutert, dass es sich derzeit um öffentlich gewidmetes Straßenland handelt, das perspektivisch nicht mehr benötigt wird. Daher sollte ein Einziehungsverfahren eingeleitet werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Einleitung des Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche der Gemeindestraße „Gladiolenstraße“ (Länge: ca. 18 m, Breite: ca. 20 m), auf Höhe des Flurstückes 766 der Flur 2 in der Gemarkung Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 (Herr Hintze)
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