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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, - die Flurstücke 275/20, 438, 439, 441, 442 und 444 der Flur 1 in der Gemarkung Basdorf gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen
- die Bürgermeisterin zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 (Herr Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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