Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bornkessel weist ausdrücklich auf die Folgen hin. Sollte die Veränderungssperre zum Tragen kommen, bedeutet das, dass jeder Bauantrag und jedes genehmigungsfreie Vorhaben im Geltungsbereich des zukünftigen B-Planes die Sitzungsrunde durchlaufen müsste. Alternativ besteht die Möglichkeit der Zurückstellung von Baugesuchen. Herr Borchert spricht sich für die Veränderungssperre aus um den Charakter zu wahren.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt:
Die Satzung über die Veränderungssperre in der Gemeinde Wandlitz für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Ruhlsdorfer Straße“ in der Gemarkung Wandlitz.
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Anlage befindliche Flurkarte (Geltungsbereich) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5 (Herr Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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