Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Borchert fragt, ob es hier keine Kostenverteilungsvereinbarung gibt. Frau Fiedler erläutert die Vorlage und erklärt, dass es sich hierbei um eine Vereinbarung mit dem Landesbetrieb hinsichtlich der Auftraggeberschaft handelt. Der Landesbetrieb trägt die Kosten und die Betreuung erfolgt durch das Bauamt der Gemeinde. Invers wird das beim Radweg B273 durchgeführt. Er fragt in welchem Zeitraum die Maßnahme beginnen soll. Frau Fiedler sagt, dass vorrausichtlich im April 2020 begonnen werden kann. …
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zum grundhaften Ausbau der Schönerlinder Dorfstraße. Die hierzu abzuschließende Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen soll Folgendes beinhalten:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 (Herr Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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