Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Frau Bornkessel erläutert das Vorgehen und bezieht sich auf den § 11 (6) der Gestaltungssatzung Zerpenschleuse. Der Ortsvorsteher von Zerpenschleuse spricht sich für das Anliegen aus. Er sieht keinen Sinn für die Erhaltung der Treppe. Herr Borchert führt aus, dass die Festsetzungen der Gestaltungssatzung erhalten bleiben sollten und wenn man dieser Abweichung zustimmt, es passieren könnte, dass die Festsetzung nicht mehr zu halten ist. Herr Hintze stellt dem Ortsbeirat die Frage, ob es generell gewünscht ist an der Satzung festzuhalten. Ansonsten würde er eine Änderung der Satzung anstreben. Frau Kalinowski und Frau Bohnebuck sprechen sich ebenfalls gegen die Abweichung aus. Der Ortsvorsteher bringt an, dass die Eigentümer ihm mitgeteilt haben, dass die Frist hierfür bereits abgelaufen sei. Frau Bornkessel widerspricht, es ist keine Frist abgelaufen. Es wurde jedoch bereits zwei von drei Befreiungsanträgen zugestimmt. Herr Borchert kritisiert das Verfahren und bittet zukünftig um mehr Sorgfalt.
Beschluss:
Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zu der Abweichung von der Festsetzung gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 der Gestaltungssatzung Zerpenschleuse, dass vorhandene Freitreppen an öffentlichen Verkehrsflächen zu erhalten sind.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2 (Herr Hintze) Ablehnung: 3 Enthaltung: 1
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