Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
die Bürgermeisterin zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 Ablehnung: Enthaltung: 1
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