Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Hauptsatzung sollte wie folgt geändert werden:
§ 9 Abs. 1 b) den Ausschuss für Bauen, Gemeindeentwicklung und Wirtschaft d) den Ausschuss für Ordnung und Sicherheit f) den Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
§ 9 Abs. 1 Von der Gemeindevertretung können maximal 10 sachkundige Einwohner je beratenden Ausschuss berufen werden.
Die Abstimmung erfolgt mit diesen Änderungen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in der Anlage befindliche Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis ( mit Änderungen): Zustimmung: 5 Ablehnung: Enthaltung:
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