Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B 90/Die Grünen/UWG: Die Verwaltung wird aufgefordert zukünftig Sorge dafür zu tragen, dass in den gemeind. Schulen keine Zahlungen für die Nutzung verschließbarer Schulspinde durch die Schüler anfallen. Bestehende Verträge mit Anbietern der verschließbaren Schulspinde sind fristgerecht zu kündigen. Für unsere gemeind. Schulen werden solche Spinde angeschafft, installiert und gegebenenfalls gegen Zahlung einer einmaligen Kaution den Schülern zur Verfügung gestellt  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 06.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:22
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2019-0595 Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B 90/Die Grünen/UWG:
Die Verwaltung wird aufgefordert zukünftig Sorge dafür zu tragen, dass in den gemeind. Schulen keine Zahlungen für die Nutzung verschließbarer Schulspinde durch die Schüler anfallen. Bestehende Verträge mit Anbietern der verschließbaren Schulspinde sind fristgerecht zu kündigen. Für unsere gemeind. Schulen werden solche Spinde angeschafft, installiert und gegebenenfalls gegen Zahlung einer einmaligen Kaution den Schülern zur Verfügung gestellt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fraktion DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
Fraktion DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
Federführend:HA_Hauptamt   

 


Frau Meyer-Kuntzsch möchte die Thematik gern in der AG Schulentwicklung besprechen. Die Verwaltung wird die angefragten aktuellen Zahlen zur Gemeindevertretung nachreichen.

 

Die Mitglieder stimmen darüber ab, dass in der Sitzung des A1 kein Beschluss gefasst wird. Eine Behandlung in der AG Schulentwicklung wird in der Gemeindevertretersitzung beschlossen. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen. 

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert zukünftig Sorge dafür zu tragen, dass in den gemeindlichen Schulen keine Zahlungen für die Nutzung verschließbarer Schulspinde durch die Schüler anfallen. Bestehende Verträge mit Anbietern der verschließbaren Schulspinde sind fristgerecht zu kündigen. Für unsere gemeindlichen Schulen werden solche Spinde angeschafft, installiert und gegebenenfalls gegen Zahlung einer einmaligen Kaution den Schülern zur Verfügung gestellt.