Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der TOP wird für Herrn Matlik einstimmig geöffnet. Dieser steht für Fragen zur Verfügung. Herr Borchert nimmt Bezug auf die im OB Wandlitz angeführten Bedenken, insbesondere hinsichtlich der möglichen Asbestbelastung in der Platanenstraße. Das Bauvorhaben ist im Zusammenhang mit dem Verkehrsgutachten zu betrachten. Herr Rosenfeld äußert sich kritisch zu den geplanten Parktaschen im Bereich des BÜ. Herr Matlik führt dazu aus, dass die Parktaschen außerhalb der Fahrspur errichtet werden. Ferner ist hier eine 30-er Zone angeordnet. Die Herstellung der Parktaschen beruht auf einer Vereinbarung mit dem Investor. Ferner wurden die Parktaschen breiter als die Norm erfordert geplant. Herr Rosenfeld spricht sich für einen breiteren Radweg südlich des Lanker Weges aus, um den Radverkehr dauerhaft zu ermöglichen. Frau Fiedler weist darauf hin, dass bei wesentlichen Planungsänderungen eine erneute TÖB-Beteiligung erforderlich wäre. Herr Dombrowski hält eine getrennte Radverkehrsführung entlang der L 100 für wichtig. In dem hier betrachteten Bereich sei dies nicht zwingend notwendig. Frau Dr. Kalinowski schlägt vor, die zwei Stellplätze auf dem gegenüberliegen Parkplatz nachzuweisen. Herr Stumpf veranschaulicht im Hinblick auf das Verkehrskonzept die möglichen Wegeführungen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass momentan eine leistungsfähige Ausfahrtsmöglichkeit nicht besteht. Er schlägt vor, den Ausbaubeschluss zu fassen, mit der Maßgabe, das Verkehrsführungskonzept für die Umleitung vor der Baudurchführung zu erstellen. Der Ausschuss bittet um Prüfung, ob eine halbseitige Sperrung möglich wäre. Herr Matlik antwortet, dass dies aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Geprüft wird derzeit, ob eine zeitweise Aufhebung der Vollsperrung außerhalb der Bautätigkeit möglich ist.
Der Beschluss wird unter der Maßgabe gefasst, dass vor Baudurchführung seitens der Verwaltung die Umleitungsmöglichkeiten geprüft werden, eine Behördenbeteiligung durchgeführt wird und eine Klärung hinsichtlich des Asbestverdachts erfolgt ist.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Südlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m. Nördlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m bzw. 2,00 m
Abstimmungsergebnis (mit Ergänzung): Zustimmung: 4 Ablehnung: Enthaltung:
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