Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Gesch informiert, dass der erwähnte Vertrag unterschrieben ist. .
Frau Bohnebuck teilt mit, dass das Niederschlagswasser dem Brauchwasser zugeführt wird. Das ist lt. NWA nicht zulässig. Sie möchte wissen, was als Brauchwasser deklariert wird.
Im Umweltbericht auf Seite 10 soll die Definition geklärt werden
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Mühlenbecker Damm/ Im Grund“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Gemarkung Basdorf als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.
Die Begründung mit Umweltbericht einschl. artenschutzrechtlichem Fachbeitrag wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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