Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Paulikat erläutert, dass die Satzung auf Grund der aktuellen Rechtsprechung im Land Brandenburg überarbeitet wurde. Danach muss eine minutengenaue Abrechnung erfolgen, dieser Punkt wird in der derzeit geltenden Satzung bereits berücksichtigt und die Vorhaltekosten der Gemeinde müssen angemessen berücksichtigt werden. Frau Kräuter hat dazu eine ausführliche Kalkulation mit Betriebsabrechnungsbogen erstellt. In diese kann Einsicht genommen werden. Sie basiert auf den Kosten der Jahre 2015 – 2017. Im Ergebnis sind Durchschnittswerte gebildet worden. Da die Einsatzzeiten in die Kalkulation einfließen, muss jährlich die Kalkulation überprüft werden. Derzeit laufen 4 Klageverfahren, die sich auf die bisherige Nichtberücksichtigung der Vorhaltekosten beziehen.
Frau Paulikat überprüft die eingebrachte Vorlage in Bezug auf die aufgeführten Kosten pro Fahrzeug, eine Neufassung wird dem A 1 vorgelegt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Erste Änderung der Satzung über Kostenersatz und Kostentarif für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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