Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Laue bestätigte dem Ortsbeirat und der Verwaltung erneut, dass nach Erteilung der Baugenehmigung die Versetzung des Baukörpers mittels Tekturantrag beantragt wird.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz fasst folgenden Beschluss:
Die Ausnahme von der Veränderungssperre über den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee“ zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 913 – 915 wird zugelassen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 (Herr Hintze) Ablehnung: Enthaltung: 2
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