Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze sagt, dass die Gemeinde bei einer solchen Schenkung nachverhandelt werden sollte. Er plädiert für eine Zurückstellung der Vorlage.
Herr Braungard erklärt, dass hier ein 80- jähriges Nießbrauchrecht mit dem Landkreis bestand. Der Abgang des Grundstücks wurde bereits mit dem Haushaltsplan 2016 beschlossen.
Herr Borchert denkt, man sollte dem LK entgegenkommen um das Gymnasium zu erhalten. Die Nutzung wird durch die Änderung des A1 im Beschlusstext festgeschrieben.
Herr Luchterhand fragt wie groß die Fläche von dem angekauften Grundstück ist. Herr Braungard informiert dass das Grundstück 5.000 m2 groß ist. Herr Luchterhand entgegnet, dass die Gemeinde das Grundstück kaufen sollte und weiterhin das Nießbrauchrecht mit dem LK bestehen solle.
Herr Braungard erklärt,dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass der LK zum Beispiel Wohnungsbau auf dem Grundstück betreibt. Das Vorkaufsrecht hat weiterhin die Gemeinde. Man könnte die Nutzung symbolisch absichern und festlegen.
Herr Borchert plädiert für eine weitere Regelung, dass im Falle einer Nutzungsänderung durch den Landkreis, die Gemeinde das Grundstück ebenfalls kostenlos zurückbekommen sollte. Herr Bergner ergänzt, dass man dies auch wirklich im Grundbuch sichern sollte.
Frau Köhler erwähnt, dass die Festschreibung zum derzeitigen Bodenrichtwert erfolgen sollte.
Frau Dr. Radant sagt, dass der Beschluss kurzfristig zum Bau der Turnhalle erfolgen sollte. Man könnte wegen des Grundstückes noch einmal mit dem Landkreis sprechen. Dies müsste aber sehr zeitig erfolgen.
Herr Borchert schlägt vor, einen Auftrag an den Kämmerer zu formulieren, dass er in Verhandlung mit dem Landkreis tritt. Die Schenkung soll zu der Bedingung erfolgen, dass der Standort ein Gymnasium bleibt, ansonsten geht das Grundstück zu gleichen Konditionen an die Gemeinde zurück. Die Vertragslage sollte in den nächsten 14 Tagen geklärt werden. Herr Braungard erwähnt, dass dann eine Sondersitzung zu diesem Punkt erfolgen müsste.
Herr Striegler meint, dass ein Ausbau des Langen Grundes nicht möglich sei, da die Bäume geschützt sind. Frau Bohnebuck denkt, dass dennoch der Ausbau eines Gehweges oder einer Buswendeschleife nicht auszuschließen sind.
Es wird sich mehrheitlich darauf geeinigt, die Beschlussvorlage zurückzustellen. Die Verwaltung soll mit dem Landkreis in Verhandlung treten und die Beschlussvorlage soll in einer Sondersitzung beschlossen werden.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz stimmt der unentgeltlichen Eigentumsübertragung der Flurstücke 509/2, 509/3 und 510 der Flur 6 von Wandlitz mit einer Gesamtfläche von 18.284 m² an den Landkreis Barnim zum Zwecke des Betreibens eines Gymnasiums zu. Im Rahmen der Eigentumsübertragung ist ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde Wandlitz für alle Verkaufsfälle zu vereinbaren und eine Auflassung für Straßenland entlang des „Langen Grund“ grundbuchlich zu sichern.
Die Beschlussvorlage wird mehrheitlich zurückgestellt und in einer Sondersitzung beschlossen.
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