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Herr Stumpf erklärt anhand einer Darstellung welche Bereiche genau gewidmet werden sollen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, - die Flurstücke 447/1 (teilweise), 982 (teilweise), 986 und 990 der Flur 12 in der Gemarkung Schönwalde gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen und mit dem Namen „Am Elsluch“ zu benennen,
- die Flurstücke 183 (teilweise, ohne Graben) und 193 (teilweise) der Flur 4 in der Gemarkung Schönwalde gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen und mit dem Namen „Heideweg“ zu benennen,
- die Bürgermeisterin zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 21 Ablehnung: Enthaltung: 1 (Hintze) Herr Berbig war zur Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
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