Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Widmung eines neu herzustellenden Abschnittes der Straße Am Elsluch sowie eines bestehenden Abschnittes des Heideweges in der Gemeinde Wandlitz OT Schönwalde  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 27
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:31
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2018-0497 Widmung eines neu herzustellenden Abschnittes der Straße Am Elsluch sowie eines bestehenden Abschnittes des Heideweges in der Gemeinde Wandlitz OT Schönwalde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA18
Die Bürgermeisterin
Federführend:TB_Strassenverwaltung Beteiligt:HB AL
    K_Liegenschaften
   Bgm
   HA_Hauptamt

 

Herr Stumpf erklärt anhand einer Darstellung welche Bereiche genau gewidmet werden sollen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

  • die Flurstücke 447/1 (teilweise), 982 (teilweise), 986 und 990 der Flur 12 in der Gemarkung Schönwalde gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen und mit dem Namen „Am Elsluch“ zu benennen,
  • die Flurstücke 183 (teilweise, ohne Graben) und 193 (teilweise) der Flur 4 in der Gemarkung Schönwalde gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen und mit dem Namen „Heideweg“ zu benennen,
  • die Bürgermeisterin zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  21

Ablehnung: 

Enthaltung:   1 (Hintze)

 

Herr Berbig war zur Beratung und Abstimmung nicht anwesend.