Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Borchert fragt, ob im Vertrag geregelt wird, dass der Standort zur Nutzung einer weiterführenden Schule erhalten bleibt. Herr Braungard erwähnt, dass es keine Bedenken gibt, dass sich die Nutzung des Gebäudes ändern wird. Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde ist vorgesehen.
Frau Bohnebuck fragt, ob bei einem möglichen Ausbau der anliegenden Straßen oder Leitungsverlegungen über dem Grundstück, Kosten für die Gemeinde anfallen könnten.
Herr Braungard erklärt, dass bei einem Verlegen von Leitungen der Landkreis zuständig wäre. Man könnte allerdings eine Verbreiterung des Langen Grundes langfristig nicht ausschließen.
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung die verkehrstechnische und versorgungstechnische Erschließung unter eventueller Eintragung einer Grunddienstbarkeit zu beachten.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz stimmt der unentgeltlichen Eigentumsübertragung der Flurstücke 509/2, 509/3 und 510 der Flur 6 von Wandlitz mit einer Gesamtfläche von 18.284 m² an den Landkreis Barnim zu. Im Rahmen der Eigentumsübertragung ist ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde Wandlitz für alle Verkaufsfälle zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: Enthaltung:
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