Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Widmung eines neu herzustellenden Abschnittes der Straße Am Elsluch sowie eines bestehenden Abschnittes des Heideweges in der Gemeinde Wandlitz OT Schönwalde  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 22:05
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2018-0497 Widmung eines neu herzustellenden Abschnittes der Straße Am Elsluch sowie eines bestehenden Abschnittes des Heideweges in der Gemeinde Wandlitz OT Schönwalde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA18
Die Bürgermeisterin
Federführend:TB_Strassenverwaltung Beteiligt:HB AL
    K_Liegenschaften
   Bgm
   HA_Hauptamt

 

Frau Bohnebuck weist darauf hin, dass der Plan zur Beschlussvorlage einen Fehler enthält. Hier sind Flächen entlang des Grabens als gewidmet eingetragen, die nicht gewidmet sind.

Die Verwaltung wird den Plan überarbeiten und zur Gemeindevertretung vorlegen.

 

Zudem fragt Frau Bohnebuck nach der Widmung der Teilfläche 193. Herr Braungard erwähnt, dass die Fläche im Zusammenhang der Veränderungen mit den Pachtgärten zu einem späteren Zeitpunkt gewidmet werden soll.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

  • die Flurstücke 447/1 (teilweise), 982 (teilweise), 986 und 990 der Flur 12 in der Gemarkung Schönwalde gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen und mit dem Namen „Am Elsluch“ zu benennen,
  • die Flurstücke 183 und 193 (teilweise) der Flur 4 in der Gemarkung Schönwalde gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen und mit dem Namen „Heideweg“ zu benennen,
  • die Bürgermeisterin zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8

Ablehnung:

Enthaltung: