Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) : §3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter: - die
Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung § 4 1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei
Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit
besonderer städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB Der Beschlussvorschlag wird einstimmig abgelehnt. Begründung : - Mitspracherecht der Bürger und Einflussmöglichkeiten der Gemeindevertreter ( über Bauausschuss ) gehen zurück - Zeitgleich gesehen ist es gleich, ob im Bau – oder Hauptausschuss behandelt Demokratieverlust Abstimmungsergebnis: Zustimmung: . Ablehnung: . 9 Enthaltung: . |
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