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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, - die Flurstücke 995 (teilweise), 996 und 999 (teilweise) der Flur 12 in der Gemarkung Schönwalde gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen und mit dem Namen „Heideweg“ zu benennen,
- die Bürgermeisterin zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.
Abstimmungsergebnis: Mit dem Hinweis, dass das Flurstück 1005 nicht gewidmet ist. (Eigentum Bauträger) Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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