Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Bernauer Chaussee/ Prenzlauer Chaussee" 2. Änderung (Lidl), Gemarkung Wandlitz - Einleitungsbeschluss -  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 21
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:04
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2018-0481 Bebauungsplan "Bernauer Chaussee/ Prenzlauer Chaussee" 2. Änderung (Lidl), Gemarkung Wandlitz
- Einleitungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Die Bürgermeisterin
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.06.2018
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HA_Hauptamt

 

Herr Siebert erklärt sich für befangen

 

Herr Hintze ist generell gegen eine Erweiterung des Marktes. Er sieht für den Ortsteil Wandlitz keinen Mehrwert. Dies ist nur ein Vorhaben der Gewinnmaximierung. Er plädiert für eine Ablehnung der Beschlussvorlage.

 

Auch Frau Köhler findet den Bau nicht besonders schön. Zudem sollte sich diesbezüglich mit der Nachbarschaft auseinandergesetzt werden.

 

Herr Berbig wünscht sich hier, das Einzelhandelskonzept mehr mit einzubeziehen.

 

Herr Striegler findet es nicht nachhaltig, nach 15 Jahren einen Neubau zu planen. Seiner Meinung nach ist das Gebäude in einem guten Zustand. Der dadurch entstehende Baumüll belastet die Deponien erheblich.

 

Herr Rüdiger kann verstehen, dass Lidl in Konkurrenz zu anderen Märkten steht. Das  Gebäude ist bereits abgewirtschaftet und die freie Marktwirtschaft lässt das Vorhaben zu.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee“ mit Erweiterung des Geltungsbereiches gemäß § 2 ff. BauGB.
  2. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung abzufragen.
  3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungskosten.
  4. Eine verkehrstechnische Erschließung zur L100 wird abgelehnt.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19

Ablehnung: 1 (Hintze)

Enthaltung: 4