Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Vergabe einer Teilfläche des Flurstückes 1302 der Flur 3 von Klosterfelde sowie die Flurstücke 855/33 und 855/34 der Flur 3 von Klosterfelde im Erbbaurecht zur Errichtung einer Integrationskindertagesstätte  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:04
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2018-0487 Vergabe einer Teilfläche des Flurstückes 1302 der Flur 3 von Klosterfelde sowie die Flurstücke 855/33 und 855/34 der Flur 3 von Klosterfelde im Erbbaurecht zur Errichtung einer Integrationskindertagesstätte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K53
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:K 53
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:HA_Bildung/Familie/Sport
    Bgm
   K_Kämmerei
   HA_Hauptamt

 

Herr Striegler erklärt sich für befangen.

 

Frau Dr. Radant informiert über ein Schreiben vom Berufsbildungsverein, bei dem erklärt wird, dass es sich bei der Vergabe um keine rechtlich konforme Ausschreibung gehandelt haben soll.

 

Frau Peter erläutert ausführlich das vergangene Prozedere. Entschieden hatte man sich für ein Interessenkundungsverfahren, ähnlich wie bei der Vergabe der Kita in Basdorf. Daraufhin wurden regionale Anbieter gebeten ein Angebot abzugeben. Leider war hier keine positive Resonanz zu verzeichnen. Schließlich hatten der Berufsbildungsverein Eberswalde und der internationale Bund eine Anfrage gestellt, welche im Mai eingeladen wurden. Es fand eine gemeinsame Sitzung mit dem Ortsbeirat Klosterfelde und dem A3 statt, bei dem der Anhörungstermin der Bewerber wahrgenommen wurde. Hierbei lag der Schwerpunkt beim pädagogisch inhaltlichen Konzept, der Essensversorgung, dem Personal und den Öffnungszeiten. Beide Bewerber konnten sich die Errichtung einer Vollküche vorstellen. Danach haben A3 und Ortsbeirat separat für sich abgestimmt und sich jeweils für den internationalen Bund entschieden.

Herr Seefeldt und Herr Auge bestätigen Frau Peters Ausführungen. Frau Breest-Grohnwald wurde nicht in die Abstimmung oder die Beratung mit einbezogen. Man war lediglich von dem Konzept überzeugt, was ausschlaggebend für die Entscheidung war.

Frau Dr. Radant hatte mit Frau Dankert vom Jugendamt Barnim Rücksprache gehalten. Es wurden keine rechtliche Bedenken zur heutigen Beschlussfassung gesehen.

 

Frau Köhler merkt an, dass die ursprünglich ausgeschriebene Leistungsdauer der Erbbaupacht von 50 Jahre laut Beschlussvorlage auf 35 Jahre gesenkt wurde und fragt, ob die Bewerber darüber informiert wurden. Dies wird seitens der Verwaltung bestätigt.

 

Herr Berbig möchte wissen, warum hier ein Erbbauzins von 4 % angesetzt ist und wer diesen Wert eingeschätzt hat. 

Herr Braungard informiert, dass der Wert vom Sachgebiet Liegenschaften in Abstimmung mit der Bauleitplanung eingeschätzt wurde. Außenbereichsgrundstücke haben keine vorgegebenen Werte, weshalb hier eine Defizitausgleichsrechnung angewandt wurde. Hierbei wurde sich nach dem Wert orientiert, der dem normalen Wert am nächsten kommt.

 

Frau Bohnebuck spricht sich erneut für eine gemeindeeigene Kita aus, da sie diese mittlerweile in Unterzahl sieht. Herr Borchert stimmt dem zu. Frau Dr. Radant entgegnet, dass in der Gemeinde derzeit 6 gemeindeeigene Einrichtungen und 5 Einrichtungen freier Träger existieren. Zudem ist laut Sozialgesetzbuch eine Trägervielfalt gesetzlich vorgesehen, wobei auch der öffentliche Träger diese fördern soll. Darüber hinaus hätte bei einer eigenen Kita eine europaweite Ausschreibung erfolgen müssen, welche mindestens 1 Jahr andauert. Die Kitaplätze werden aber so schnell wie möglich gebraucht.

 

Herr Luchterhand hinterfragt, welche finanziellen Auswirkungen es haben könnte, wenn der Bedarf nicht ausreichend gedeckt ist oder der Träger insolvent wird. Herr Braungard teilt mit, dass in einem solchen Fall ein Heimfallanspruch aus dem Erbbauvertrag für die Gemeinde besteht. Das Grundstück ginge dann zurück an die Gemeinde und der Buchwert würde ausgeglichen werden. 

 

 


Beschluss:  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Vergabe einer Teilfläche von ca. 6.700 m², bestehend  aus den Flurstücken 1302 teilw. 855/33 und 855/34 der Flur 3 von Klosterfelde, zur Errichtung und Betreibung einer Integrationskindertagesstätte mit max. 100 Betreuungsplätzen, inkl. 10 Integrationsplätze an den Internationalen Bund,  IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Region Brandenburg Nordost, Ziegelstraße 16, 15366 Neuenhagen und/oder den Internationalen Bund e.V., Valentin-Senger-Str. 5, 60389 Frankfurt am Main

Der Erbbauzins beträgt 4 % vom Verkehrswert, dieser beträgt 45,00 €/m². Die Laufzeit des Vertrages beträgt 35 Jahre.

 

 


Abstimmungsergebnis (Bewerber A):

Zustimmung: 16 (Hintze)

Ablehnung: 2

Enthaltung: 6