Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 05.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:04
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

 

Herr K. richtet das Wort an Herrn Uwe Liebehenschel und fragt, warum er bei der Abstimmung der Landtagssitzung nicht anwesend war, bei der es um die Ablehnung der Windkraftanlagen in den Brandenburger Wäldern ging. Herr Uwe Liebehenschel bittet Herrn K. dieses Anliegen an anderer Stelle zu klären, da es sich hier um kein gemeindliches Anliegen handelt.

 

Herr H. hatte eine Anfrage zu TOP 17 an die Verwaltung gestellt, ob es möglich ist, die Gäste der Anlieger, die vor den Grundstücken parken, nicht durch das Ordnungsamt zu verwarnen. Herr Uwe Liebehenschel informiert , dass das Parken auf der Asphaltfläche vom 4,80m Ausbaubreite unzulässig ist und auf dem Bankett geparkt werden sollte. Wenn der Verkehr behindert wird, muss eine Ordnungswidrigkeitenanzeige seitens des Ordnungsamtes erlassen werden. Er schlägt vor, eventuell eine entsprechende Info für Gäste zu ermöglichen.

Weiterhin fragt Herr H. nach der Möglichkeit, den Ausbau der südlichen Rosenstraße nicht stattfinden zu lassen oder die Kosten zu minimieren und den Planer mit einem nicht gebrauchten Ausbau zu beauftragen, da dort nur einseitig bebaut ist und auf der anderen Seite ein Wald steht. Herr Stumpf schlägt Herrn H. vor, die Anregungen in der geplanten Einwohnerversammlung, die noch vor der Entwurfsplanung in der 2. Jahreshälfte stattfinden wird, vorzutragen.

 

Herr L. beschwert sich, dass die 30 km/h-Beschränkung in der Breitscheidstraße vor kurzem erst auf 50 km/h hochgesetzt wurde. LKWs fahren zu schnell und schädigen somit die anliegenden denkmalgeschützten Häuser und die Friedenseiche. Er bittet die Verwaltung, diesen Umstand abzuändern. Frau Dr. Radant ist die Diskussion bekannt. Hierzu gab es bereits diverse Beschwerden, dass zu schnell gefahren wird. Zuständig ist hier allerdings das Straßenverkehrsamt Eberswalde. Das Verkehrsamt hatte die 30er Zonen in der Gemeinde geprüft und abgewiesen. Seitens der Gemeinde wurde eine Beschwerde eingereicht.