Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Stumpf führt in die Thematik ein. Er erläutert hierbei insbesondere den Zufahrtsbegriff, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt die derzeitige Verfahrensweise der Zufahrtsherstellung im Zuge des Straßenbaus gemäß dem Grundsatzbeschluss sowie der Zufahrtsherstellung nach erfolgter Baugenehmigung auf Veranlassung des Anliegers dar. Es kam der Vorschlag auf, die Zufahrtsherstellung unmittelbar nach dem Straßenbau auf Veranlassung des Anliegers durchzuführen. Er erläutert die Punkte, die bei Aufhebung des bisherigen Verfahrens zwingend zu beachten sind. Hervorzuheben ist insbesondere, dass es zu einem höheren Arbeitsaufwand sowohl beim Anlieger als auch beim Bauamt kommt. Zu beachten ist, dass dem Anlieger keine positive Handlungspflicht zur Zufahrtsherstellung trifft, d.h. die Gemeinde hat rechtlich keine Möglichkeit, den Anlieger zu Arbeiten im öffentlichen Straßenraum zwecks Zufahrtsherstellung zu zwingen.
Schließlich erläutert Herr Stumpf mögliche Änderungen, die bei grundsätzlicher Beibehaltung des bisherigen Verfahrens geprüft werden sollten. Es erscheint sinnvoll, die zu erwartenden Kosten anders darzulegen. Bisher erfolgt die Angabe eines voraussichtlichen pauschalen Quadratmeterpreises. Für den Bürger nachvollziehbarer wäre die Anführung der voraussichtlichen Gesamtkosten für die Herstellung einer Regelzufahrt. Weiterhin sollte geprüft werden, ob eine Verminderung der umzulegenden Nebenkosten (Baustelleneinrichtung / Ingenieurkosten) realisierbar ist. Schließlich sollte die Zufahrtsherstellung -exemplarisch- separat vom Straßenbau ausgeschrieben werden. Herr Liste vertritt die Ansicht, dass sichergestellt werden muss, dass bei Abschluss des Straßenbaus die gesamte Anlage, hierzu gehören auch die Zufahrten, fertiggestellt ist. Die Herstellung der Zufahrten sollte vor dem Straßenbau durch den Anlieger erfolgen. Frau Fiedler führt aus, dass dies nicht umsetzbar ist, da es so zu Höhenproblemen kommen würde. Herr Fahrenholz spricht sich für eine separate Ausschreibung aus.
Im Ausschuss besteht Einigkeit, dass die drei von Herrn Stumpf aufgeworfenen Handlungsempfehlungen weiterverfolgt werden sollten.
Die Präsentation ist dem Protokoll beizufügen.
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