Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Planung wird vom beauftragten Planungsbüro anhand diverser Ansichten dargestellt. Frau Köhler fragt an, wer die Kosten für die Zufahrtsherstellung trägt. Herr Stumpf antwortet, dass die Kosten für die Zufahrtsherstellung wie bei jeder gemeindlichen Straßenbaumaßnahme entsprechend der Grundstückszufahrtensatzung zu 100 % durch die Anlieger zu tragen sind. Herr Liste weist auf das Thema Stadtmöbel hin. Beabsichtigt war eine ortsteilübergreifend einheitliche Ausstattung. Herr Luchterhand merkt an, dass in der elektronischen Beschlussvorlage, im Gegensatz zur gedruckten Fassung, die finanziellen Auswirkungen verneint wurden.
Es wird die Annahme des Beschlusses empfohlen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Die Lagepläne sind außerdem für die Mitglieder der Gemeindeverwaltung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Schlossvorplatz_Baggerberg_Lanke“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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