Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Zukünftige Verfahrensweise zur Aufstellung von Bebauungsplänen in der Gemeinde Wandlitz  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsbeirat Basdorf
Datum: Mi, 30.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:45
Raum: Hotel-Barnimer Hof
Ort: Basdorf, Am Markt 9
BV-GV/2018-0478 Zukünftige Verfahrensweise zur Aufstellung von Bebauungsplänen in der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA12
Fraktion DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm

Der Tagesordnungspunkt ist entfallen

 


Beschluss:

  1. Vor einem Aufstellungsbeschluss wird eine Bestandsaufnahme und Standortanalyse vorgenommen. Dies gilt nicht nur für den baulichen Bestand, sondern auch für schützenswürdige Bäume bzw. Landschaftsteile, die naturschutzrechtliche Relevanz haben. Ebenso wird eine grobe Vorplanung und Kostenplanung vorbereitet. Dies entspricht den Leistungsphasen 1und 2 der HOAI.
  2. Es muss klar erkennbar sein, welche Auswirkungen ein Verzicht auf den B-Plan (sog. negative Planungshoheit) haben würde.
  3. Mit diesen Vorbereitungen wird eine Bürgerbeteiligung zu den möglichen Zielen (Planungskonzept) des Bebauungsplanes vorgenommen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch mögliche Grenzen der Planung zu erkennen und unterstützen uns in der Abwägung der Sinnhaftigkeit eines Aufstellungsbeschlusses. Das heißt: was muss Inhalt des Planes sein oder ist ein Bebauungsplanverfahren überhaupt notwendig.
  4. Erst danach wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst, welcher mit den

   formulierten Zielen (Planungskonzept) eine eindeutige Beurteilung zur Zulässigkeit von Bauanträgen während der Planaufstellung nach BauGB §33 ermöglicht.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: