Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Gemäß § 12 LWaldG kann Wald auf Antrag zu Schutz- oder Erholungswald erklärt werden. Frau Constanze Simon, Leiterin der Oberförsterei Eberswalde gab mit E-Mail vom 06.04.2018 Ihre Stellungnahme ab, wann ein Wald schutzwürdig- und/oder – bedürftig Ist. Diese Stellungnahme liegt dem Protokoll bei.
Mit der Einordnung als Erholungswald könnte möglicherweise eine Abwehr der Errichtung von Windenergieanlagen im Liepnitzwald erfolgen.
Beschluss: (HIER FEHLT DIE FRAKTION SPD AUF DER VORLAGE) Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, den Antrag an das für Forsten zuständige Mitglied der Landesregierung Brandenburg zu stellen, den Wandlitzer Teil des Liepnitzwaldes nach § 12 Absatz 5 Landeswaldgesetz als „Erholungswald“ unter Schutz zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 9 (Herr Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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