Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, den Antrag an das für Forsten zuständige Mitglied der Landesregierung Brandenburg zu stellen, den Wandlitzer Teil des Liepnitzwaldes nach § 12 Absatz 5 Landeswaldgesetz als „Erholungswald“ unter Schutz zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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