Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass für
das o.g. - in der Anlage gekennzeichnete Areal von ca. 1,7 ha ein Bebauungsplan
aufgestellt werden soll.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt: - Schaffung von rechtsverbindlichen Festsetzungen zur Gewährleistung der städtebaulichen Ordnung unter Beachtung naturschutzrechtlicher Belange im Planbereich, - wesentliche städtebauliche Aufwertung des Areals, - Sicherung der Erschließung/ Schaffung von Baurecht insbesondere für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage bzw. betreutes Wohnen - Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde von sämtlichen Planungs-, Erschließungs- sowie Vermessungskosten freizustellen. Der Ortsbeirat stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu. |
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