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Beschluss: - Vor einem Aufstellungsbeschluss wird eine Bestandsaufnahme und Standortanalyse vorgenommen. Dies gilt nicht nur für den baulichen Bestand, sondern auch für schützenswürdige Bäume bzw. Landschaftsteile, die naturschutzrechtliche Relevanz haben. Ebenso wird eine grobe Vorplanung und Kostenplanung vorbereitet. Dies entspricht den Leistungsphasen 1und 2 der HOAI.
- Es muss klar erkennbar sein, welche Auswirkungen ein Verzicht auf den B-Plan (sog. negative Planungshoheit) haben würde.
- Mit diesen Vorbereitungen wird eine Bürgerbeteiligung zu den möglichen Zielen (Planungskonzept) des Bebauungsplanes vorgenommen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch mögliche Grenzen der Planung zu erkennen und unterstützen uns in der Abwägung der Sinnhaftigkeit eines Aufstellungsbeschlusses. Das heißt: was muss Inhalt des Planes sein oder ist ein Bebauungsplanverfahren überhaupt notwendig.
- Erst danach wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst, welcher mit den
formulierten Zielen (Planungskonzept) eine eindeutige Beurteilung zur Zulässigkeit von Bauanträgen während der Planaufstellung nach BauGB §33 ermöglicht.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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