Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss: Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die Einbeziehungssatzung "An der Trift", Flur 3, Flurstücke 1601 und 1602 (alt 1578) , Ortsteil Stolzenhagen “, Gemeinde Wandlitz, bestehend aus der Einbeziehungssatzung und Lageplan- Zeichnerischer Teil der Einbeziehungssatzung - als Satzung. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.
Die Satzung ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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