Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Borchert führt in den Beschluss ein. Der Ortsbeirat ist der Alternative b, dem Befreiungsantrag nicht zuzustimmen, gefolgt. Die Satzung wurde überarbeitet. Die nunmehr verbleibenden Festsetzungen sind wesentlich. Bei Zustimmung würde ein Präzedenzfall geschaffen werden.
Der Ausschuss stimmt über die Alternative B ab. Die Beschlussempfehlung (Alternative B) wird einstimmig gefasst.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
a) Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der Gesamt-GRZ auf 0,304 zu zustimmen.
oder
b) Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der Gesamt-GRZ auf 0,304 nicht zu zustimmen.
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